K-Race-Tec Motorsport / GP Racingkarts

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von K-Race-Tec Motorsport, Wolfgang Kleiber

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen K-Race-Tec Motorsport (nachfolgend Lieferant genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, er hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Angebote, Mindestbestellmengen, Annahme, Annahmefristen

Sämtliche Angebote des Lieferanten im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, beim Lieferanten Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Der Lieferant ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bestellung durch den Kunden. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die tatsächliche Lieferung oder Rechnungsstellung.

Soweit Leistungen nach Angaben oder Vorgaben des Kunden erbracht werden, sichert der Kunde zu, dass die Ausführung des Auftrags durch den Lieferanten keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund der vertragsgemäßen Ausführung des Kundenauftrages resultieren. Weitergehende Ansprüche des Lieferanten bleiben unberührt.

3. Preise und Versandkosten

Alle Preisangaben verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Der Versand erfolgt im Normalfall mit DHL oder GLS. Die exakten Versandkosten ergeben sich aus deren Preistabellen und werden dem Kunden mit der Rechnungstellung mitgeteilt.

Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur in EU-Länder. Die Versandkosten werden vor dem Versand ermittelt und dem Kunden mit der Rechnungstellung mitgeteilt.

4. Lieferung, Fristen, Abweichungen

Liefer- sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung eines bestimmten Liefertermins sind die angegebenen Lieferfristen/Liefertermine nur annähernd.

Voraussetzung für die Einhaltung einer Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten (insbesondere die Leistung vereinbarter Zahlungen).

Falls der Lieferant die unverbindliche Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Lieferant bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Störungen im Geschäftsbetrieb des Lieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat der Lieferant selbst dann, wenn sie bei Vorlieferanten, deren Unterlieferanten oder Subunternehmen eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der unverbindlichen/vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden beim Lieferanten an den Kunden erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Großgeräte) erfolgt die Lieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden. Hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.

Unwesentliche Abweichungen, insbesondere handelsübliche Abweichungen von der bestellten Ware sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken.

5. Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren. Bei nicht erkennbaren Schäden ist unverzüglich mit dem Lieferanten unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Vorkasse/Nachnahme

Die Zahlungen erfolgen entweder per Vorkasse (Banküberweisung oder PayPal) oder per Nachnahme. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Nachnahmesendungen ins Ausland sind nicht möglich.

Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Lieferanten unbestritten und/oder anerkannt sind.

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Gewährleistung

Verbraucher

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Kauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Sie beginnt am Tag nach dem Zugang der Ware beim Kunden.

Der Lieferant gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert oder einbaut und der Mangel eindeutig auf diese Veränderung bzw. Einbau zurückzuführen ist.

Wichtig: Alle Rennteile dienen der Erlangung von Höchstgeschwindigkeiten. Der Einbau und die Nutzung dieser Rennteile erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw. wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Schadenersatz zu verlangen.

Nimmt der Kunde, welcher Unternehmer ist, Änderungen an Ware und/oder ausgeführten Leistungen vor, oder nimmt er die Nachbesserung, ohne dass der Lieferant in Verzug ist, selbst vor, sind für den Unternehmer jegliche Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen.

Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass der Lieferant hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen.

Zusicherung von Gewährleistung der Ware und/oder Leistungen bedürfen der Textform. Angaben in Werbeschriften und im Internet begründen keine Zusicherung. Dies gilt insbesondere für Größenangaben und technische Angaben (z.B. Maße).

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Unternehmer

Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel und Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist der Lieferant bei Unternehmern berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern.

8. Haftung

Für Schäden haftet der Lieferant nur dann, wenn er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht/ Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht /Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung des Lieferanten auf den Schaden beschränkt, der für ihn bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung des Lieferanten wegen zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Lieferant ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Lieferanten entstandenen Ausfall.

Der gewerbliche Kunde (Händler) ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Vorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auf den Verkaufserlös (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Kunden in Höhe des mit dem Lieferanten vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für den Lieferanten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Lieferanten anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Lieferanten verwahrt.

Der Lieferant verpflichtet sich, die dem Lieferanten zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich der Lieferant das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

10. Pauschalierter Schadenersatz

Verlangt der Lieferant Schadensersatz, namentlich wegen Nichterfüllung des Vertrages gemäß §§ 280, 281 BGB, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

11. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsentwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Limburg a.d. Lahn, bzw. das übergeordnete Landgericht Limburg a.d. Lahn. Der Lieferant ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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Wolfgang Kleiber 

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